
Lizenziert durch:
Generaldirektion in München - Rosenheimer Straße 11 - 81667 München
Unsere GEMA Kundennummer: 103001000761
Unsere GEMA Lizenz Nummer: 173001000761 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires
Die GEMA bestätigt jede Webradiolizenz. Auch unsere ist veröffentlicht.
Name und URL(s) aller Webradios mit einer gültigen Webradiolizenz werden
für die Dauer der Lizenz in die Liste der lizenzierten Webradios aufgenommen.
Diese Liste ist öffentlich zugänglich, Sie können sie einsehen unter:
http://www.gema.de/webradio.

Unsere Vertragspartnerschaft bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
ist mit der GVL Kundennummer: WC-144541 registriert bei GVL - Podbielskiallee 64 - 14195 Berlin
KAMPF GEGEN WEBRADIOPIRATERIE!
EINE KLEINE BITTE:
HABEN SIE AUCH IM INTERESSE ALLER EHRLICHEN WEBRADIOBETREIBER
ZIVILCOURAGE, UND ZEIGEN SIE ALLE IHNEN BEKANNTEN ILLEGALEN
WEBRADIOS BEI DER GEMA UND GVL AN.
AUCH DIESE, DIE IHRE SERVER IM AUSLAND HOSTEN!
Leider denken viele, dass diese im Ausland gehosteten Webradios hier in Deutschland kostenlos sind.
Aber nach einem Anruf den ich bei der GEMA und der GVL gemacht habe, sieht es wie folgt aus:
Die Gema ist Deutschlandweit aktiv.
Es gibt 4 einfache Fragen die man sich stellen soll und schon ist die Sache geklärt:
Ist die Webseite des Radios in Deutsch geschrieben?
Senden über 50% der Radiomoderatoren / DJs aus Deutschland?
Ist der Inhaber DEUTSCHER bzw. hat dieser seine Adresse in Deutschland?
Erreicht das Webradio über 40% Deutsche Hörer als Zielgruppe?
Antwortet man auf mind. 1 Frage mit Ja, so ist dieses Radio verpflichtet,
sich bei der GEMA und GVL anzumelden. Auch die Webradiomoderatoren, die in Deutschland
Streamen und Ihre Musik im Webradio verbreiten, können zur rechenschaft gezogen werden.
GVL erwirkt einstweilige Verfügung
Kanadischer Webradio-Provider wirbt irreführend mit Lizenz /
Landgericht Hamburg erklärt deutsches Recht für anwendbar.
Das Landgericht Hamburg hat deutsches Recht für anwendbar erklärt,
weil der beabsichtigte Abrufort dieser Webradios Deutschland ist. Dass für
die Sendung eine technische Infrastruktur im Ausland – hier in Kanada –
genutzt wird, ist demnach nicht relevant“, erklärt GVL-Justitiar Burkhard
Sehm die einstweilige Verfügung. Dadurch entsteht den deutschen
Webradiobetreibern eine Vergütungspflicht gegenüber der GVL, die die
Gelder dann an die ausübenden Künstler und Labels verteilt.
BESTEN DANK!!
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